Neue Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung verabschiedet
von Olaf Hinzmann (Kommentare: 0)

Die Neufassung der Landesverordnung tritt am kommenden Montag, 18.05.2020, in Kraft und lässt die letzten Zweifler an der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in Schönkirchen verstummen.
Kernpunkte sind:
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 | Das Anstandsgebot v. 1,5 m ist einzuhalten (§ 2 Abs. 1) | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 | Das Kontaktverbot gem. § 2 Abs. 4 gilt nicht | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 3 | Bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entspr. Hygienemaßnahmen einzuhalten | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 4 | Zuschauer*innen haben keinen Zutritt | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 5 | Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 6 | Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen mit Ausnahme v. Toiletten sind zu schließen | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 7 | Vom DOSB oder einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen sind umzusetzen | ||
§ 11 Abs. 2 | Bei Sport in geschlossenen Räumen hat der Betreiber ein Hygienekonzept zu erstellen |
Damit steht der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in der Tischtennisabteilung der TSG Concordia Schönkirchen v. 1911 e.V. nichts mehr im Wege.
Wir sehen uns am Montag!