Änderung der Wettspielordnung

von Olaf Hinzmann

Der TTVSH hat auf seiner Beiratstagung am 08.03.2015 diverse Änderungen der Ergänzenden Durchführungsbestimmungen (EDB) zur Wettspielordnung des TTVSH beschlossen. Neben einer Vielzahl an redaktionellen Inhalten wurden auch Punkte geändert oder neu aufgenommen, die uns direkt betreffen.

Hier die wichtigsten Änderungen in Stichpunkten:

D 2.3.12 a) 5. EDB Ab der Saison 2015/2016 muss jede Mannschaft bereits bei der Meldung (10.06. Vorrunde / 10.12. Rückrunde) angeben, ob sie mit Plastik- oder Zelluloidbällen spielen wird. Die Marke muss nicht festgelegt werden, jedoch darf nur noch mit der Art Ball gespielt werden, die angegeben wurde.
D 2.3.12 a) 1. EDB Der maßgebliche LivePZ-Wert für die Mannschaftsmeldung der Rückrunde ist der des Stichtages 05.12. (bisher 30.11.), auch wenn danach in der Hinrunde noch Spiele stattfinden.
D 2.3.12 d) EDB Alle Spielpläne müssen 4 Wochen vor dem 1. Spiel der Vor- bzw. Rückrunde veröffentlicht werden.
 H 1.31 EDB Turniereinstufungen:
  Herren A = LivePZ 1.800 oder höher
  Herren B = LivePZ 1.600 oder höher
  Damen A = LivePZ 1.500 oder höher

Wer sich die gesamten EDB zur WO des DTTB bzw. alle Änderungen anschauen will, findet diese hier:

EDB des TTVSH zur WO des DTTB

Änderungen EDB per 08.03.2015

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