Anpassung der LivePZ zum 01.08.2014

von Olaf Hinzmann

Nachstehend eine Nachricht von Ingrid Thimm (Admin-Ausschuss):

Anpassung der LivePZ -Berechnung zum 01.08.2014

Mindestwerte:
In den „Ergänzenden Durchführungsbestimmungen des TTVSH zur WO des DTTB wurde unter Punkt H 1.9/EDB festgelegt, dass die LivePZ- Werte nicht in zu niedrige Bereiche absinken sollen.

Auszug aus der WO:
H 1.9/EDB BERECHNUNG DER Live-PunktZahl(LivePZ)

Damit die LivePZ- Werte nicht in zu kleine Zahlenbereiche geraten, wurden jetzt altersabhängige Untergrenzen eingeführt. Die Anfangswerte werden wie unter H 1.5/EDB weiterhin festgelegt. Unterschreiten die Anfangswerte den Mindestwert, wie unten aufgeführt, werden sie einfach durch diesen ersetzt.
Die Berechnungsformel für diese altersabhängigen Untergrenzen lautet wie folgt:
Männliche Spieler im Alter von 18 Jahren und älter werden mit 900 Punkten initialisiert, weibliche mit 800. Für jedes Jahr, das ein Anfänger jünger als 18 Jahre ist, sinkt der Mindestwert um 15 Punkte, bis hinunter zu sechs Jahren. Daraus errechnet sich, dass ein sechsjähriger (oder jüngerer) Junge mit mindestens 720 Punkten und ein sechsjähriges Mädchen mit mindestens 620 Punkten initialisiert werden.


Die Anhebung erfolgt einmalig nicht nur für den Jugendbereich sondern für alle Spieler und Spielerinnen.
Männer: 720 LivePZ Punkte,
Frauen: 620 LivePZ Punkte.
Danach werden die LivePZ -Werte nicht mehr unter die oben angegebenen Werte rutschen.

Da die Meldung der Aufstellungen (Vorrunde Spielserie 2014/15) bereits erfolgt ist, viele Kreise / Bezirke sie bereits freigeschaltet haben, bleiben diese unverändert.
Eine Überprüfung erfolgt mit der Rückrundenaufstellung.

Im Jugendbereich erfolgt eine Entscheidung, über die Aufstellungen, durch die jeweiligen Ausschüsse.

Die Listen (LivePZ Untergrenze) sind unter Verwaltung, Spielbetrieb, LivePZ, Korrekturwerte einsehbar.

Inaktivitätszeiten:
Gleichzeitig wurden die Inaktivitätszeiten für Jugendliche und Spieler- / innen ab Verbandsoberliga und höher angepasst.
Bisher gab es für diesen Personenbereich Abzüge wegen Inaktivität.
Bei Jugendlichen geht man aber davon aus, dass sich ihre Spielstärke nicht verändert (siehe auch H 1.9/EDB) und alle höher spielenden Mannschaften werden nicht in TTLive geführt.

Auszug aus der WO:
H 1.9/EDB BERECHNUNG DER Live-PunktZahl(LivePZ)

Nach zwölf Monaten ohne Spiel sinkt die LivePZ um 40 Punkte, und danach für jede weiteren sechs Monate ohne Spiel um weitere 20 Punkte. Nach drei Jahren ohne Spiel sinkt die LivePZ dann jedoch nicht weiter.
Diese Regelung gilt nicht für Jugendliche und Schüler-/innen.

Diese gesamten Änderungen beginnen ab dem 01.08.2014, eine Berücksichtigung der zurückliegenden Spielzeiten wird es nicht geben.

Eventuelle Härtefälle, durch Inaktivitätsabzüge, müssten über Korrekturwerte ausgeglichen werden.

Diese, doch sehr umfangreichen Änderungen, sollten nicht während der laufenden Spielzeit erfolgen.
Allerdings war eine Umsetzung vor dem Meldetermin der Spielzeit 2014/15 nicht möglich.

Ingrid Thimm
Admin- Ausschuss

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Kommentare

Kommentar von Christian Flader |

Was man so alles bereits berücksichtigen muss

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