Corona: Weitgehender Entfall der Kontaktbeschränkungen
von Olaf Hinzmann
Für die Sportler*innen im Trainings- und Wettspielbetrieb sowie bei sonstigen Sportveranstaltungen gilt:
- Es gelten keine besonderen Abstandsregelungen
- Es gibt keine Verfplichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Es gibt keine Personenbegrenzung
- Es gibt keine Zutrittseinschränkungen
In Sporthallen müssen Zuschauer*innen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie sich nicht auf festen Sitz- oder Stehplätzen befinden und dabei passiv verhalten oder wenn die Anzahl von Personen in der Halle die Zahl 100 übersteigt.
Die Verpflichtung, ein Hygienekonzept vorzuhalten und dies am Halleneingang auszuhängen besteht weiterhin. Ebenso muss Sportler*innen und Zuschauer*innen die Möglichkeit gegeben sein, ihre Anwesenheit freiwillig mittels QR-Code in der Corona-Warn-App zu registrieren.
Die vorstehend genannten Regelungen wurden seitens des TTVSH in einem Info-Schreiben eingehend erläutert, dieses findet Ihr hier: KLICK
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