Der Förderverein zahlt Fahrtgeld
von Olaf Hinzmann
Die Erstattung beträgt 20 Ct/km und wird bei Auswärtsspielen und Veranstaltungen für die Hin- und Rückfahrt gezahlt. Bei einem Spiel mit einer einfachen Entfernung von 40 km bekäme der jeweilige Fahrer also 80 km x -,20 € = 16,-- € erstattet. Das entspricht in etwa dem, was bei einem Spritpreis von 2,-- € an der Zapfsäule für diese Strecke bezahlt werden müsste.
Bei Auswärtsspielen wird die Erstattung auf Antrag dem jeweiligen Fahrer gewährt. Der Förderverein bittet um Verständnis, dass nur ein Fahrer die Erstattung geltend machen kann, auch wenn die Mannschaft mit mehr als einem Fahrzeug zum Spiel fährt.
Die Fahrtgelderstattung bei Auswärtsspielen ist zunächst auf die Saison 2022/2023 beschränkt und wird ggf. auf Vorstandsbeschluss verlängert.
Bei Veranstaltungen (Meisterschaften, Turniere, Sichtungslehrgänge) hat jeder Anspruch auf Erstattung, der eine Betreuungsaufgabe hat. Hier ist die Fahrtgeld- und Auslagenerstattung seit 2015 unbefristet geregelt. Auf die Richtlinie Auslagenersatz wird hingewiesen.
Das Formular Fahrtgelderstattung, die Richtlinie Auslagenersatz sowie das Formular Auslagenersatz findet Ihr hier: http://www.schöki-tt.de/foerderverein.html
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