Die neue Wettspielordnung ist da!
von Olaf Hinzmann
Hier die wesentlichen Änderungen (gültig ab Saison 2017/2018) in Kurzform:
- Das Festspielen entfällt: Spieler aus unteren Mannschaften dürfen in höheren Teams beliebig oft eingesetzt werden. Ausnahme: Sperrvermerk, Jugendersatz
- Von einschließlich der Verbandsliga (bisher 1. Bezirksliga) abwärts an, dürfen Spielerinnen parallel in Damen- und Herrenmannschaften gemeldet werden
- Damen dürfen nur noch in einem Team als Stammspielerin gemeldet werden. Sind sie parallel auch in einem anderen Team gemeldet, gelten sie dort als Ergänzungsspielerin. Ob Damen, die sowohl in einem Damen-, als auch in einem Herrenteam gemeldet sind, bei den Damen oder Herren als Stammspielerin gemeldet werden, ist frei wählbar
- Spieler, die bisher aus der Sollstärkeermittlung ihres Teams herausgefallen sind, weil sie fünf Einsätze in Folge verpasst haben, zählen künftig weiterhin zur Sollstärke
Darüber hinaus stellt der Tischtennisverband Schleswig-Holstein (TTVSH) seine landesspezifischen Regelungen ebenfalls auf den Prüfstand und wird aller Voraussicht nach zur kommenden Saison folgende Änderungen einführen:
- Das Aufstiegsverbot bei Sperrvermerken entfällt
- Ein doppelter Einsatz in parallel stattfindenden Spielen, z. B. als Stammspieler der 3. und Ersatzspieler der 2. Mannschaft ist nicht mehr zulässig
- Die Wartezeit bei verspätetem Antreten einer Mannschaft beträgt 30 Minuten. Wird auch diese Zeit überschritten, darf das Spiel trotzdem ausgetragen werden, wenn beide Mannschaften einverstanden sind
- Einsätze bei der Landesmannschaftsmeisterschaft der Senioren werden bei der Ermittlung der LivePZ berücksichtigt
- Die Ordnungsstrafen für das Nichtbenutzen eines ordnungsgemäßen Spielberichtes und dessen termingerechte Einsendung werden aufgrund der Abwicklung über TT-Live gestrichen
- Die Ordnungsstrafen für das Spielen mit nicht zugelassenem Material werden klassenabhängig erhöht, und zwar
- auf Kreisebene von 11,-- € auf 30,-- €
- im Bezirk von 21,-- € auf 40,-- €
- ab Landesliga aufwärts von 31,-- € auf 50,-- €
- Es besteht die Pflicht zum Direktaufstieg. Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg, verliert sie das Aufstiegsrecht in der darauffolgenden Spielzeit. Ausnahme: Antrag an Staffelleiter bzw. Sportausschuss, wenn besondere Umstände vorliegen, z. B. Vereinswechsel von mehreren Stammspielern
- In die Zukunft verlegte Spiele müssen nach spätestens drei Wochen, vom Ursprungstermin gerechnet, nachgeholt werden
Weitere und tiefer gehende Informationen sind hier verfügbar:
Zu einer zwingenden Einführung des Plastikballes auch in den unteren Spielklassen ab der kommenden Saison, wie zunächst beabsichtigt, konnte sich der DTTB schließlich doch nicht durchringen. Der Plastikball wird nun erst ab der Saison 2019/2020 zur Pflicht. Zu den Gründen gibt der DTTB unter anderem an, die Vereine hätten sonst zu wenig Zeit, ihre Vorräte an Zelluloid-Bällen zu verbrauchen. Eine ausführliche Stellungnahme des DTTB zu diesem Thema hier: Der Plastikball-Kompromiss
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