Ergebnis der a. o. Beiratssitzung des TTVSH
von Olaf Hinzmann
Die Mitglieder der Beiratstagung des TTVSH sind die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände, der Vorsitzende des Ältestenrates, der Vorsitzende des Schiedsgerichts sowie die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse und das TTVSH-Präsidium.
Beschlossen wurde, dass das Präsidium des TTVSH grundsätzlich die Instanz sein soll, die die entsprechenden Befugnisse inne hat. Auch die Kreis- und Bezirksverbände dürfen eigene Abweichungen vom normalen Saisonablauf festlegen, die jedoch der Genehmigung durch den TTVSH bedürfen.
Der Einfachheit halber sei hier das Informationsschreiben des Geschäftsführers des TTVSH, Axel Schreiner, zitiert, das heute auf TT-Live veröffentlicht wurde:
Am Abend des 24.08.2020 fand in Kiel die außerordentliche Beiratstagung statt, die sich in erster Linie mit der Auswirkung der Coronakrise auf den Tischtennissport und dem Start in die Saison 2020/2021 befasste.
Insgesamt vier Anträge lagen der Versammlung zur Entscheidung vor. Der Hauptantrag befasste sich mit folgendem Inhalt:
„Sollten einzelne Vorgaben der WO aufgrund von Vorgaben staatlichen Rechts durch Bund, Länder, Landkreise, kreisfreie Städte, Kommunen oder Behörden (im Folgenden und im Abschnitt M subsumiert unter dem Begriff „Vorgaben staatlichen Rechts“) in Krisenzeiten nicht umsetzbar sein, darf ein Entscheidungsgremium die in Abschnitt M der WO aufgeführten Abweichungen für die in seiner Zuständigkeit liegenden offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 beschließen. Dabei müssen die Abweichungen nicht verbandseinheitlich angewendet werden; sie können auf einzelne Untergliederungen, Spielklassen, Altersgruppen, Altersklassen oder Veranstaltungen beschränkt sein. Das Entscheidungsgremium darf darüber hinaus Abweichungen von korrespondierenden oder zusätzlichen Bestimmungen, wie z. B. Durchführungsbestimmungen Teil A und Teil B, aufgrund von Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten beschließen.“
und
„Das Entscheidungsgremium für offizielle Veranstaltungen des TTVSH gemäß Abschnitt M der WO ist das Präsidium des TTVSH.“
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Vor Beschlussfassung wurde diskutiert, welche Abweichungen gegebenenfalls auf den Weg gebracht werden könnten bzw. durch wen vorbereitet werden. Neben dem Verzicht auf das Spielen des Doppels im Mannschaftswettbewerb, der Verkürzung der Spielserie (nur Hinrunde oder Rückrunde) standen auch die Spielsysteme im Fokus.
Der Präsident, Hans-Jürgen Gärtner, stellte den Kreis- und Bezirksverbänden in Aussicht, ihre Abweichungen von der Wettspielordnung eigenständig zu diskutieren und festzulegen. Im Hinblick auf eine rechtliche Sicherheit sind diese Abweichungen an das Präsidium des TTVSH zwecks Beschlussfassung bzw. Bestätigung einzureichen.
Somit liegt die Verantwortung für den zukünftigen Spielbetrieb im Krisenmodus beim jeweiligen Teilverband im TTVSH. Den Ablauf des Spielbetriebes in den Verbands- und Landesligen wird das Präsidium des TTVSH in Eigenregie festlegen. Die entscheidende Sitzung hierzu wird am 26.08.2020 stattfinden.
Die vorgenommenen Anpassungen an der Wettspielordnung findet Ihr unter dem nachfolgenden Link. Dabei ist vornehmlich der Abschnitt M der WO zu beachten: https://ttvsh.tischtennislive.de/default.aspx?L1=Public&L2=Satzung
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