Hallensport bleibt in weiter Ferne
von Olaf Hinzmann
Die wesentlichen Beschlüsse der MPK beinhalten eine sog. Ruhepause über Ostern (1. bis 5. April), in der die Außengastronomie sowie der Einzelhandel geschlossen bleiben müssen. Eine Ausnahme bildet der reine Lebensmitteleinzelhandel, der am Samstag, 3. April, öffnen darf. Zu Ostern gelten u. a. strenge Kontaktregeln. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden generell untersagt. Die Kirchen werden gebeten, nur Online-Gottesdienste anzubieten.
Ministerpräsident Daniel Günther wird sich noch heute dazu äußern, ob und in welcher Form die MPK-Beschlüsse in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Mit seinem Statement wird gegen 15.00 Uhr gerechnet.
Die aktuelle Landesverordnung gilt noch bis zum 28. März. Sobald die neue Verordnung veröffentlicht wurde, werdet Ihr natürlich informiert.
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