3G-Regelung ab 23.08.2021
von Olaf Hinzmann
Handlungsempfehlungen des TTVSH
Negativ getestete Personen: Als negativ getestet gelten diejenigen Personen, die ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen können. Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen. Auch Personen, die ein negatives Testergebnis eines sogenannten Selbsttests vorlegen können, gelten als negativ getestet. Dieser Selbsttest muss jedoch vor Ort (bei Eintritt in die Sportstätte) und unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (z. B. beim Training oder bei Punktspielen der gastgebende Verein). Die Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (also bei vollständig Geimpften oder bei Genesenen / siehe unten!). Die Testpflicht entfällt ebenfalls bei minderjährigen Schüler*innen, die die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen Schulkonzeptes regelmäßig zweimal getestet werden. Das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat für die Schulen eine entsprechende Musterbescheinigung erstellt, welche die Schulen den Schüler*innen ausstellen sollen.
Geimpfte Personen: Der Nachweis des Impfstatus wird durch Vorlage des Impfausweises, einer Impfbescheinigung oder eines digitalen Impfnachweises erbracht. Im Impfausweis ist die erfolgte Impfung daran zu erkennen, dass in der Spalte "Impfung gegen" der Vermerk „SARS-CoV-2“ oder der Vermerk „COVID-19“ eingetragen ist und sich rechts daneben ein Aufkleber für die Art der Impfung befindet. Teilweise ist nur der Aufkleber vorhanden. Die Bezeichnung lautet derzeit je nach Impfstoff entweder BioNTech/Pfizer (Comirnaty), Moderna (COVID-19 Vaccine Moderna), Vaxzervria (AstraZeneca) oder Janssen (Janssen-Cilag, Johnson und Johnson). Für einen vollständigen Impfschutz sind für die ersten drei genannten Impfstoffe zwei Impfungen, also zwei Eintragungen, notwendig. Beim Impfstoff Janssen ist eine einmalige Impfung ausreichend.
Genesene Personen: Als genesen gelten diejenigen Personen, bei denen mittels eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, welche mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis des Status „Genesen“ wird durch ein positives PCR-Testergebnis mit Datumsangabe erbracht, welches mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist. Der Nachweis des Status „Genesen“ kann ebenfalls durch ein entsprechendes Zertifikat bzw. eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes erfolgen.
Zusätzliche Hinweise: Sofern Teilnehmer*innen einen negativen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des jeweiligen Nachweises aus. Personen, welche weder den Status als geimpft, genesen oder getestet nachweisen können, sind von der Teilnahme bzw. von dem Besuch des Trainings bzw. des Wettkampfes auszuschließen.
Im übrigen gelten alle Bestimmungen, die ich in meiner E-Mail v. 11.08. (siehe unten) aufgeführt habe, mit Ausnahme des Verbotes von Selbsttests.
An die Mannschaftskapitäne: Bitte kontrolliert zu den Punktspielen den Impf- bzw. Genesenenstatus oder - falls nicht vorhanden - die negativen Tests Eurer Gastmannschaften. Falls jemand einen Selbsttest durchführen möchte, hat dies vor der Halle zu geschehen. Es ist sicherzustellen, dass der gesamte Testprozesses bis zum Vorliegen des Ergebnisses beaufsichtigt wird. Bereits mitgebrachte Selbsttests dürfen nicht akzeptiert werden!
An die Jugend-Trainer: Bitte achtet auf die Test-Bescheinigungen der Schulen!
Bleibt gesund
Euer Olli
E-Mail v. 11.08.2021
Hallo zusammen,
wie Ihr bestimmt den Medien entnommen habt, hat es neue Beschlüsse der gemeinsamen Konferenz der Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzlerin gegeben. Diese werden in Schleswig-Holstein bereits ab dem 23.08. umgesetzt. Wichtigster Baustein ist die sog. 3G-Regelung, die ab einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von 35 zum Tragen kommt.
Anders als in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, wird Schleswig-Holstein die Inzidenz nicht scharf nach Kreisen bzw. Kreisfreien Städten anwenden, sondern landesweit. Soll heißen: Wenn die landesweite 7-Tage-Inzidenz über 35 liegt, gilt die 3G-Regelung auch in den Kreisen, die eine niedrigere Inzidenz aufweisen.
Was bedeutet 3G? Zahlreiche Aktivitäten, die drinnen stattfinden - dazu zählt auch der Hallensport - sind nur noch Personen zugänglich, die entweder Geimpft, Genesen oder Getestet sind. Eine Ausnahme gibt es nur für jugendliche Schüler, da diese regelmäßig zweimal wöchentlich in der Schule getestet werden.
Ich werde ab sofort den Inzidenzwert tagesaktuell auf unserer Homepage veröffentlichen. Ab dem 23.08. gilt dann, sofern die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten ist: Geimpfte und Genesene müssen mir einmalig einen Nachweis ihres Status vorlegen. Bei Geimpften ist dies das in der App "CovPass" und/oder in der Corona-Warn-App hinterlegte EU-Zertifikat oder der Impfpass, wobei die 2. Impfung (bei Johnson+Johnson die 1. Impfung) länger als zwei Wochen zurückliegen muss.
Als genesen gilt eine Person, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis Ihres Genesenenstatus wird durch ein positives PCR-Testergebnis mit Datum erbracht, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist.
Für Geimpfte und Genesene werde ich eine Liste anfertigen, in der Ihr mir auch bestätigen müsst, dass ich diese Daten erheben darf.
Alle anderen legen bitte unmittelbar vor Trainingsbeginn ihren negativen Test vor. Zulässig sind Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden, bzw. PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Selbsttests darf ich leider nicht akzeptieren.
Dann hoffen wir mal, dass die Inzidenzwerte wieder unter die magische Grenze von 35 sinken. Aktuell liegt der Wert lt. RKI-Dashboard bei 46,9 (Kreis Plön 49,0) …
Bis bald und bleibt gesund
Euer Olli
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