Klarstellung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes

von Olaf Hinzmann

Seit Veröffentlichung der Abstands- und Hygienemaßnahmen mit Stand 19.08.2020 hat es unterschiedliche Aufassungen zum verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gegeben. Damit ist jetzt - zumindest vorläufig - Schluss.

Bereits am vergangenen Freitag wurde eine entsprechende Mitteilung in TT-Live eingestellt, die jedoch im Wortlaut etwas knapp ausfiel. Auf Nachfrage hat der Geschäftsführer des TTVSH, Axel Schreiner, heute bestätigt, dass das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Sport im Land Schleswig-Holstein lediglich freiwillig geschieht. Eine Verpflichtung gibt es lt. Rücksprache mit dem Landesinnenministerium nicht. Dabei ist weder die jeweilige Gruppengröße erheblich, noch spielt es eine Rolle, ob es sich um Trainings- oder Wettkampfbetrieb handelt.

Hier findet Ihr die entsprechend angepassten Abstands- und Hygienemaßnahmen für den Tischtennissport in Schönkirchen zum Download:

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