Lockdown bis 10. Januar
von Olaf Hinzmann
Die ab morgigen Mittwoch, 16.12.2020, in Kraft gesetzte Landesverordnung, der sog. "harte Lockdown", sieht eine Sperrung der Sportanlagen vorerst bis zum 10.01.2021 vor. Allerdings verbietet die Landesverfassung eine Wirksamkeit solch einschneidender Maßnahmen von mehr als vier Wochen, so dass davon auszugehen ist, dass der genannte Termin noch nicht das Ende der Fahnenstange ist.
Hier der Link zur Landesverordung: KLICK
Die den Sport betreffenden Regelungen findet man in §11.
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