Neue Corona-Verordnung in Kraft

von Olaf Hinzmann

Mit heutigem Datum (01.03.2021) tritt die aktualisierte schleswig-holsteinische Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus SARSCoV-2 (SARS-CoV-2-BekämpfVO) in der Fassung vom 26.02.2021 in Kraft.

Diese beinhaltet für den Tischtennissport eine leichte Lockerung, die es erlauben würde, allein, mit der Familie oder einer weiteren Person je geschlossenem Raum zu trainieren. Was würde dies für unsere Ferdinand-Geest-Halle bedeuten? Wir könnten - bei heruntergelassenem Trennvorhang - zwei Tische aufstellen und mit insgesamt vier Spieler*innen Einzel trainieren. Die Besetzung der jeweiligen Tische dürfte sich während des gesamten Trainings nicht begegnen, geschweige denn durchmischen. Dies ist wenig praktikabel und kommt aufgrund der vereinsseitigen Sperrung der Sportanlagen bis zum 7. März auch vorläufig nicht infrage.

Nachfolgend findet Ihr den Link zum aktuellen Info-Schreiben des TTVSH v. 27.02.2021: KLICK

Dieses Schreiben informiert Euch neben der oben beschriebenen Lockerung u. a. darüber, dass die laufende Saison der Jugendlichen, anders als im Erwachsenenbereich, grundsätzlich noch nicht gecancelt ist. Die außerordentliche Jugendwartetagung am 24.02.2021 hat es den Kreisen und Bezirken überlassen, die Punktspielserie in der Zeit v. 01.05. bis 18.06.2021 durchzuführen. Auch die ausgefallenen Jugend-Kreis- bzw. Bezirksmeisterschaften können dann nachgeholt werden. Dies gilt natürlich stets vorbehaltlich einer günstigen Entwicklung der Corona-Pandemie sowie behördlicher Genehmigung.

Nicht nachgeholt werden die Jugend-Landesmeisterschaften. Die Kreis- und Bezirksentscheide der mini-Meisterschaften wurden ebenfalls endgültig abgesagt.

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