Neue Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung verabschiedet
von Olaf Hinzmann
Die Neufassung der Landesverordnung tritt am kommenden Montag, 18.05.2020, in Kraft und lässt die letzten Zweifler an der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in Schönkirchen verstummen.
Kernpunkte sind:
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 | Das Anstandsgebot v. 1,5 m ist einzuhalten (§ 2 Abs. 1) | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 | Das Kontaktverbot gem. § 2 Abs. 4 gilt nicht | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 3 | Bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entspr. Hygienemaßnahmen einzuhalten | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 4 | Zuschauer*innen haben keinen Zutritt | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 5 | Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 6 | Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen mit Ausnahme v. Toiletten sind zu schließen | ||
§ 11 Abs. 1 Nr. 7 | Vom DOSB oder einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen sind umzusetzen | ||
§ 11 Abs. 2 | Bei Sport in geschlossenen Räumen hat der Betreiber ein Hygienekonzept zu erstellen |
Damit steht der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in der Tischtennisabteilung der TSG Concordia Schönkirchen v. 1911 e.V. nichts mehr im Wege.
Wir sehen uns am Montag!
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