Stellungnahme des TTVSH zum Eckpunktepapier

von Olaf Hinzmann

Auf das Eckpunktepapier für die Vorbereitung auf die Wiederaufnahme des Liga- und Wettkampfbetriebs, das die Landesinnenministerin nach dem Gespräch mit dem Landesgesundheitsminister sowie Vertretern des Landessportverbandes und der Landesfachverbände für Fußball, Handball, Basketball sowie Volleyball am 12. August veröffentlicht hatte (schöki-tt berichtete), hat der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein umgehend reagiert.

In seiner Verlautbarung vom gestrigen Donnerstag weist der TTVSH darauf hin, dass die aktuell gültige Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung keine weiteren Lockerungen im Sport vorsieht. Gleichwohl wurden in dem vorstehend benannten Gespräch der Minster mit den Sportverbänden Lockerungen ab dem 19.08. besprochen. Der TTVSH erwartet zeitnah eine neue Fassung der Landesverordnung, die dem Eckpunktepapier Rechnung trägt.

Parallel arbeitet der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) gemeinsam mit den Landesverbänden an einer Atualisierung seines Covid-19-Schutz- und Handlungskonzeptes. Der TTVSH geht auch hier davon aus, dass diese in Kürze veröffentlicht wird.

Vor diesem Hintergrund gilt im Bereich des TTVSH ab dem 19.08. bis auf weiteres:

Tischtennis-Training in Gruppen mit bis zu zehn Personen inklusive Trainerinnen bzw. Trainern ist ohne Einhalten der Abstandsregeln möglich. Dabei dürfen sowohl Doppel und Rundlauf gespielt als auch Balleimertraining durchgeführt werden. Eine Rotation der Trainings- bzw. Spielpartnerinnen und -partner ist während des Trainings erlaubt. In einer Sporthalle können mehrere Zehner-Gruppen ohne Einhalten der Abstandsregeln trainieren sofern die Sporthalle deutlich sichtbar in verschiedene Bereiche geteilt werden kann (z. B. durch Trennwände). Diese Gruppen dürfen untereinander jedoch nicht rotieren. Zwischen den Gruppen sind die Abstandsregeln immer einzuhalten.

Bei Tischtennis-Training in Gruppen mit über zehn Personen sind die Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter Abstand zwischen Spielerinnen, Spielern, Trainerinnen und Trainern sowie gegebenenfalls Funktionären oder weiteren Personen) einzuhalten. Dabei sind eine Rotation der Trainings- bzw. Spielpartnerinnen und -partner sowie das Trainieren von Doppeln jedoch erlaubt. Balleimertraining mit maximal zwei Spielerinnen und Spielern ist erlaubt, die Trainer/in bzw. der Trainer muss jedoch immer mindestens 1,50 Meter Abstand zu den Spielerinnen und Spielern halten. Rundlauf ist nicht erlaubt.

Unabhängig von der Trainingsgruppengröße müssen weiterhin die im Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes in der gültigen Fassung sowie in gegebenenfalls am jeweiligen Trainingsort darüber hinaus geltenden Schutz-Konzepten festgehaltenen Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. Bei Trainingsgruppengrößen von mehr als zehn Personen ist das Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes in der gültigen Fassung ebenso in vollem Umfang zu beachten wie gegebenenfalls darüber hinaus vorhandene örtliche Schutz-Konzepte. Die Nachverfolgbarkeit der Trainings-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer ist immer zu gewährleisten.

Wettkampfveranstaltungen mit bis zu 50 Personen inklusive Wettkampfleitung, Betreuerinnen, Betreuern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sind erlaubt. Dabei darf auch Doppel gespielt werden. Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei Wettkämpfen nicht zugelassen. Das Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes in der gültigen Fassung ist zu beachten. An der jeweiligen Wettkampfstätte sind gegebenenfalls vorhandene weitere Schutz-Konzepte des Hallenbetreibers zu beachten bzw. zu erstellen, sofern das Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes in der gültigen Fassung vom Hallenbetreiber als nicht ausreichend eingestuft wird. Die Nachverfolgbarkeit aller bei der jeweiligen Wettkampfveranstaltung anwesenden Personen ist immer zu gewährleisten.

Der Mannschaftsspielbetrieb (Punktspielserie) kann stattfinden. Dabei darf auch Doppel gespielt werden. (Maximal dürfen in der Sporthalle 50 Personen anwesend sein.) Sollten sich bei Punktspielen mehr als zehn Personen in der Sporthalle bzw. im betreffenden Sporthallen-Teil befinden, gelten für alle Beteiligten die Abstandsregelungen. Das Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes in der gültigen Fassung ist zu beachten. An der jeweiligen Wettkampfstätte sind gegebenenfalls vorhandene weitere Schutz-Konzepte des Hallenbetreibers zu beachten bzw. zu erstellen, sofern das Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes in der gültigen Fassung vom Hallenbetreiber als nicht ausreichend eingestuft wird. Die Nachverfolgbarkeit aller bei dem jeweiligen Punktspiel anwesenden Personen ist immer zu gewährleisten.

Der TTVSH hält vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Corona-Vorschriften sowie der angekündigten Lockerungen bei gleichzeitig steigender Infektionsrate eine Punktspielsaison in Form einer einfachen Runde (Halbserie ohne Rückspiele) für wahrscheinlich.

Das gesamte Info-Schreiben des TTVSH v. 13.08. zum Nachlesen gibt es hier: KLICK

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