Trotz steigender Infektionswerte: Der Spielbetrieb geht weiter
von Olaf Hinzmann
Die Landesregierung stimmt mit dem Landessportverband sowie den Landesverbänden der einzelnen Sportarten, zu denen auch der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein zählt, darin überein, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb so lange aufrecht erhalten werden soll wie möglich. Es gilt laut DTTB-Sportdirektor Richard Prause das Motto: Möglichst viel spielen, bei möglichst viel Infektionsschutz.
Der TTVSH hat neben den bereits bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die ja auch in die im Tischtennis innerhalb der TSG Conc. Schönkirchen geltenden Bestimmungen eingeflossen sind, weitere Regelungen für den Wettkampfbetrieb erlassen, die ab sofort Gültigkeit besitzen. Vereinfacht lauten diese Regeln:
- Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 35 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) bleibt alles, wie es ist (Normal-Status).
- Steigt der Wert über diese 35, findet der Mannschaftsspielbetrieb im jeweiligen Kreis auf freiwilliger Basis statt. Ein Spiel muss auf Wunsch verlegt werden, wenn der Wunsch spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn bekanntgegeben wird (Schutz-Status I). Doppel sind dann verboten.
- Übersteigt der Wert auch die kritische Marke von 50, wird der Spielbetrieb im betroffenen Kreis grundsätzlich eingestellt (Schutz-Status II). Ausnahme: Genau ein Mannschaftsspiel kann stattfinden, wenn sich in einer Sporthalle oder einem eindeutig abgegrenzten Hallenteil maximal zehn Personen befinden.
- In kreisverbandsübergreifenden Ligen, z. B. Bezirksliga, gelten die vorstehend genannten Regeln, sobald die entsprechenden Inzidenz-Werte in einem der beteiligten Kreise überschritten wurden, für die gesamte Liga.
- Mannschaften aus Kreisen mit Covid-19-Inzidenzwerten über 50 dürfen nicht zu Auswärtsspielen in andere Kreise reisen. Ausnahme: Genau ein Mannschaftsspiel kann mit solchen Mannschaften stattfinden, wenn sich in einer Sporthalle oder einem eindeutig abgegrenzten Hallenteil maximal zehn Personen befinden.
Das Informationsschreiben des TTVSH, in dem die o. g. Regeln zum Teil noch etwas detaillierter ausgeführt werden, findet Ihr: KLICK
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