Mit der seit 19. März in Kraft befindlichen Landesverordnung (Corona-BekämpfVO) sind nahezu alle Kontaktbeschränkungen im Sport, insbesondere alle Zutrittsbeschränkungen aufgrund des Impf- und/oder Genesenenstatus, entfallen. Die Verordnung gilt bis zum 2. April, danach ist mit weiteren Lockerungen zu rechnen, wenn der Kreis Plön oder das Land Schleswig-Holstein nicht zum sog. Hotspot erklärt werden.